Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2025-2028

Gesamterneuerungswahlen 2024

Am Sonntag, 22. September 2024, finden die Gesamterneuerungswahlen der Grabser Behörden für die Amtsdauer 2025-2028 statt. Zu wählen sind bei der Ortsgemeinde
- Verwaltungsratspräsident/-in
- 4 Mitglieder des Verwaltungsrates
- 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) können bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 17 Uhr, eingereicht werden. 

Die entsprechenden Formulare können entweder unter "Downloads" heruntergeladen oder bei der Ortsgemeindekanzlei bezogen werden.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie:
a)  innert der angesetzten Frist bei der Ortsgemeinde, Kanzlei, Marktplatz 1, Grabs, eingereicht werden (das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist)
b)  von wenigstens 15 in Ortsgemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten des Wahlkreises (Politische Gemeinde Grabs) unterzeichnet sind.
c)  höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind. 
d)  den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten.
e) ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten.
f) ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens Montag, 30. September 2024, 17 Uhr, einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Merkblatt Gesamterneuerungswahlen